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Neue Westfälische vom 08.12.2016

Austausch: Uta Fechler und Marcel Franzmann fordern mehr Unterstützung für Ehrenamtliche und schlagen eine kreisweite Koordinierungsstelle vor

“Mitten in unserer Gesellschaft im Kreis Höxter findet jeden Tag Gewalt gegen Frauen statt. Sie kennt keine Alters- und Herkunftsgrenzen, jede dritte Frau ist betroffen. Trotz dieses erschreckenden Ausmaßes wird das Thema viel zu oft tabuisiert”, beschreiben Uta Fechler vom Frauen-Rat NRW und der Katholischen Frauengemeinschaft (kfd) und Marcel Franzmann, Juso-Kreisvorsitzender, das Problem. Beide trafen sich anlässlich des internationalen Aktionstags “Gegen Gewalt an Frauen”, um sich über die Situation im Kreis Höxter auszutauschen.

»Frauen- und Kinderschutzhaus stößt oft an finanzielle Grenzen«

Sie sprachen dabei nicht nur über die Ursachen, sondern auch darüber, was getan werden muss, damit betroffene Frauen Schutz und Hilfe bekommen. “Das Frauen- und Kinderschutzhaus des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) und die Frauenberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Kreis Höxter leisten eine sehr wichtige und gute Arbeit, aber leider stoßen sie oft an ihre finanziellen Grenzen. Ziel muss es sein, dass die Rückzugsräume und Beratungsstellen staatlich besser finanziert werden”, so Franzmann.

Diesen Eindruck bestätigte Uta Fechler: “Betroffene Frauen müssen den Aufenthalt meist aus eigenen Mitteln finanzieren. Dieses ist eine zusätzliche Hürde, die Betroffene hindert, aus der bedrohlichen Situation zu entfliehen.” “Neben der Hilfe für die Opfer ist aber auch eine Täterarbeit wichtig, damit diese die Spirale der Gewalt verlassen können. Im Kreis müssen wir in beiden Bereichen noch besser werden”, stellten Franzmann und Fechler einstimmig fest. Dabei lobte Franzmann die Arbeit der Ehrenamtlichen und der Beschäftigten in den Hilfs- und Beratungsstellen. “Diese Menschen leisten eine tolle und wichtige Arbeit. Dabei ist es wichtig, dass die Politik die Rahmenbedingung schafft, die deren Arbeit erleichtert. Das heißt, neben mehr finanzieller Unterstützung auch mehr administrative Hilfe bei zum Beispiel Stellung von Förderanträgen. Dieses Problem haben nicht nur die Beratungsstellen, sondern es betrifft viele Ehrenämtler”, macht Franzmann aufmerksam.

In diesem Zusammenhang schlägt er eine kreisweite Koordinierungsstelle vor, die den Ehrenamtlichen bei der bürokratischen Arbeit hilft. “Ehrenamt braucht Hauptamt, deshalb sollte es eine Anlaufstelle im Kreis geben, die den Ehrenamtlichen Unterstützung gewährt. Klar kommt in diesem Zusammenhang immer das Thema Kosten zur Sprache. Aber das sind Investitionen in die Zukunft unseres Kreises, die dazu beitragen den Kreis für jeden attraktiver zu machen. Unsere Zukunft gibt es nun mal nicht für lau”, so Franzmann.

Abschließend verweisen Franzmann und Fechler auf die bestehenden Hilfeangebote: “Betroffene Frauen können unter Tel. (0 80 00) 11 60 16 und per Online-Beratung auf www.hilfetelefon.de qualifizierte Hilfe bekommen.”

AWO fordert Bundesgesetz zur Finanzierung von Schutz und Hilfe

Berlin, 23. November 2016. „Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.

„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen  bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“

In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.

Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag.  Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.